Sondervorschriften fr die Verpackung PP 21, PP 94 und PP 95:

PP 21: Fr bestimmte selbstzersetzliche Stoffe des Typs B oder C (UN-Nummern 3221, 3222, 3223 und 3224) muss eine kleinere Verpackung als in der Verpackungsmethode OP5 oder OP6 zugelassen verwendet werden (siehe Abschnitt 4.1.7 und Unterabschnitt 2.2.41.4).

PP 94: Sehr geringe Mengen der energetischen Proben des Unterabschnitts 2.1.4.3 drfen unter der UN-Nummer 3223 bzw. 3224 befrdert werden, vorausgesetzt: 

a) es werden nur zusammengesetzte Verpackungen mit Kisten (4A, 4B, 4N, 4C1, 4C2, 4D, 4F, 4G, 4H1 und 4H2) als Auenverpackungen verwendet;

b) die Proben werden in Mikrotiterplatten oder Multititerplatten aus Kunststoff, Glas, Porzellan oder Steinzeug als Innenverpackungen befrdert;

c) die Hchstmenge je einzelnem inneren Hohlraum ist fr feste Stoffe nicht grer als 0,01 g und fr flssige Stoffe nicht grer als 0,01 ml;

d) die hchste Nettomenge je Auenverpackung betrgt fr feste Stoffe 20 g und fr flssige Stoffe 20 ml oder die Summe von Gramm und Millilitern ist im Falle einer Zusammenpackung nicht grer als 20 und

e) die Vorschriften des Abschnitts 5.5.3 werden bei der optionalen Verwendung von Trockeneis oder flssigem Stickstoff als Khlmittel fr Qualittssicherungsmanahmen erfllt. Es mssen innenliegende Sttzmittel vorhanden sein, um die Innenverpackungen in ihrer ursprnglichen Lage zu sichern. Die Innen- und Auenverpackungen mssen bei der Temperatur des verwendeten Khlmittels sowie bei den Temperaturen und Drcken, die bei einem Ausfall der Khlung auftreten knnen, unversehrt bleiben.

PP 95: Geringe Mengen der energetischen Proben des Unterabschnitts 2.1.4.3 drfen unter der UN-Nummer 3223 bzw. 3224 befrdert werden, vorausgesetzt:

a) die Auenverpackung besteht ausschlielich aus einer Verpackung aus Wellpappe des Typs 4G von mindestens 60 cm Lnge, 40,5 cm Breite und 30 cm Hhe und einer Mindestwanddicke von 1,3 cm;

b) der einzelne Stoff ist in einer Innenverpackung aus Glas oder Kunststoff mit einem hchsten Fassungsraum von 30 ml enthalten, die in ein Fixierungsmittel aus expandierbarem Polyethylen-Schaumstoff mit einer Dicke von mindestens 130 mm und einer Dichte von 18  1 g/l eingesetzt ist;

c) die Innenverpackungen sind innerhalb des Schaumstofftrgers durch einen Mindestabstand von 40 mm voneinander und von der Wand der Auenverpackung durch einen Mindestabstand von 70 mm getrennt. Das Versandstck darf bis zu zwei Lagen dieser Fixierungsmittel aus Schaumstoff mit jeweils bis zu 28 Innenverpackungen enthalten;

d) der hchste Inhalt jeder Innenverpackung betrgt nicht mehr als 1 g fr feste Stoffe oder 1 ml fr flssige Stoffe;
e) die hchste Nettomenge je Auenverpackung betrgt fr feste Stoffe 56 g oder fr flssige Stoffe 56 ml oder die Summe von Gramm und Millilitern ist im Falle einer Zusammenpackung nicht grer als 56 und 

f) die Vorschriften des Abschnitts 5.5.3 werden bei der optionalen Verwendung von Trockeneis oder flssigem Stickstoff als Khlmittel fr Qualittssicherungsmanahmen erfllt. Es mssen innenliegende Sttzmittel vorhanden sein, um die Innenverpackungen in ihrer ursprnglichen Lage zu sichern. Die Innen- und Auenverpackungen mssen bei der Temperatur des verwendeten Khlmittels sowie bei den Temperaturen und Drcken, die bei einem Ausfall der Khlung auftreten knnen, unversehrt bleiben.